Aufnahmeverfahren angepasst

Die seit sechs Jahren angestossene Diskussion über das Aufnahmeverfahren hat nun mit dem Regierungsratsbeschluss 326 ein Ende gefunden.

Hier die wichtigsten Infos zusammengefasst:

  • Neu werden nur noch schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik durchgeführt. Wer die Note 4.0 oder mehr erreicht, hat bestanden.
  • Bei Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Durchschnitt von weniger als 4.0 wird die Empfehlung der Sekundarschullehrpersonen berücksichtigt. Es haben bestanden, wer mit der Empfehlung
    • A-Empfehlung und Note ≤ 3.7
    • B-Empfehlung und Note ≤ 3.8
    • C-Empfehlung und Note ≤ 3.9 erreicht.
  • Wer 3.5 und mehr erreicht, aber mit der Empfehlung noch nicht bestanden hat, wird zu einer mündlichen Prüfung zugelassen.
  • Wer in der schriftlichen Prüfung einen Notendurchschnitt von unter 3.5 erreicht, hat die Prüfung nicht bestanden und wird zur mündlichen Prüfung nicht mehr zugelassen.  
  • Die mündliche Prüfung wird auf Französisch abgelegt. Es soll dabei auch die Auftritts- und Kommunikationskompetenz der Schülerinnen und Schüler geprüft werden. Wer aus schriftlicher und mündlicher Prüfung mindestens einen Notendurchschnitt von 4.0 erzielt, hat ebenfalls bestanden. Die schriftliche und die mündliche Prüfung werden dabei gleich gewichtet. Die neue mündliche Prüfung auf Französisch für GMS und FMS wird von den Mittelschullehrpersonen entwickelt und durchgeführt.
  • Ausserdem werden die Promotionsbestimmungen für alle vier gymnasialen Maturitätsschulen und die FMS nach dem ersten Semester vereinheitlicht: Eine Schülerin oder ein Schüler der ersten Klasse soll demnach am Ende des ersten Semesters von der Schule gewiesen werden, wenn in den für die Promotion massgebenden Fächern im Zeugnis des ersten Semesters mehr als vier Noten unter 4.0 liegen. Neu kann eine Schülerin oder ein Schüler der ersten Klasse am Ende des ersten Semesters bei entsprechenden Voraussetzungen jedoch provisorisch promoviert werden, wenn die Leistungen im ersten Semester für die definitive Promotion nicht ausreichen.
  • Das Aufnahmeverfahren zur BM 1 erfolgte schon bisher nur schriftlich. Analog zu den Mittelschulen wird Französisch neu mündlich geprüft, falls die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde.

Die Inkraftsetzung des revidierten Aufnahmeverfahrens ist auf den 1. Februar 2023 geplant, d.h. es kommt erstmalig für die Aufnahmeprüfung im März 2023 (GMS aus der 2. Sek, FMS und BM 1) zur Anwendung. Die Aufnahmeprüfung aus der 3. Klasse der Sekundarschule für die GMS wird erst im Januar 2024 nach dem neuen Modus durchgeführt.

Viele konkrete Umsetzungsfragen sollen im bald erscheinenden Wegweiser beantwortet werden.

Wer die Details nachlesen möchte, kann dies gerne in den folgenden Dokumenten tun:

Meine Einschätzung

Ob mit dem neuen Verfahren die „richtigen“ Personen den Weg an die oben erwähnten Schulen finden, wird sich zeigen. Zu hoffen ist es. Ich denke, jeder kann sich selber zum Gesamtbild eine Meinung bilden, die durchaus unterschiedlich und kontrovers ausfallen kann. Aus meiner Sicht als Präsident kann man folgende Punkte als Erfolg betrachten:

  • Die mündliche Prüfung konnte trotz allen Widerständen gerettet werden. Ob sich das neue Setting bewährt und Sinn macht, muss sich erst noch zeigen.
  • Französisch wurde behalten. Auch hier gilt: Ob diese Form geeignet ist, steht offen.
  • Der Druck auf die Sekundarlehrpersonen konnte abgefedert werden, indem der Kandidat nebst der schriftlichen Prüfung und der Empfehlung noch eine zweite Chance erhält. Somit entfallen allenfalls intervenierenden Eltern die Argumente.
  • Der Notenmassstab wurde nicht nach unten korrigiert. Mit dem Nicht-Bestehen unter 3.5 wurden die Kriterien eher verschärft.
  • Die Beurteilung des Sozialverhaltens wurde auf dem Empfehlungsbogen gestrichen.
  • Das Aufnahmeverfahren wurde für alle Schultypen harmonisiert.

Ich belasse es dabei, nur die positiven Punkte zu nennen 🙂